Der Schießbetrieb auf der Bleischrot-Schießanlage Steinheim Westf. ist ein Umweltskandal:

Hochgiftige schwermetallbelastete (Schieß)Abfälle verseuchen Böden und Gewässer.
Die Lärmbelästigung ist unzumutbar und beeinträchtigt unsere Lebensqualität.
Für die anstehende kostenintensive Bodensanierung hat die Stadt Steinheim als Grundstückseigentümer aufzukommen.
Die Partei der steinheimer Grünen, denen man in Sachen Umweltschutz Kompetenz zusprechen möchte, ist hier vollständig abgetaucht. Man kümmert sich um andere windige Projekte.
Die Verursacher (Nutzer des Platzes) sollen für die anstehende 'Bodensanierung Schießplatz' zur Kasse gebeten werden.

Bei der Bleischrot - Schießanlage in Steinheim Westf. NRW werden Böden, Gewässer, Pflanzen und Tiere vergiftet. Im Betrieb gelangen Schrote und Wurfscheibenbruchstücke in die Natur und dabei auch auf Flächen außerhalb des Betriebsgrundstückes. Die Anlage ist daher wegen Sicherheitsmängeln zu schließen.
Quelle: Arbeitsgruppe der 49. Umweltministerkonferenz, 1998


Die Bleischrot - Schießanlage Steinheim Westf. befindet sich abseits der Gemeinde Steinheim im Steinheimer Wald direkt an einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet. Sie wird vom 'Jagd und Wurftaubenclub Steinheim e.V.' betrieben.
In der Regel wird nach Feierabend und am Wochenende mit Bleischrot auf Tonscheiben geschossen, die von einer Abschußvorrichtung abgefeuert werden. Dabei gelangen zwangsläufig zahllose, meist giftige Substanzen, in die ungeschützte Natur. Über die Nutzungsdauer der Anlage von jetzt mehr als 50 Jahren sind u.a. bereits Tonnen von giftigem Bleischrot (siehe Untersuchungen im Anhang) auf die Flächen des Betriebsgrundstückes und außerhalb gelangt.

Der Schießbetrieb in freier Natur geschieht mit doppelläufigen Schrotgewehren und so hören die Anwohner in den nicht weit entfernten Wohngebieten lautstark diesen typischen Doppelknall.

Nutzer des Internetexplorers hören über die Soundkarte des Rechners eine Originaltonaufnahme der sinnlosen Knallerei von der Bleischrot-Schießanlage. Diese Aufzeichnung wurde in Schieder-Schwalenberg auf der Brahmsstraße (in einem 'reinen Wohngebiet') hergestellt. Der in diesem Gebiet zulässige Geräuschpegel wird bei Schießbetrieb u.a. auch hier erheblich überschritten.

Die heute völlig veraltete und unzeitgemäße Bleischrot-Schießanlage Steinheim wurde in den 60-iger Jahren ursprünglich für die Freizeitgestaltung eines steinheimer Industriellen gebaut.
Unter dem Gesichtspunk des Umweltschutzes ist der Betrieb der Anlage völlig unzeitgemäß und daher umgehend zu untersagen, denn die sinnlose Verseuchung der Ressourcen Boden und Trinkwasser, der Pflanzen- und Tierwelt im Bereich der Schießanlage mit folgenden Giften stellt ein besonders schweres Umweltvergehen dar:
  1. Tonscherben mit ihren giftigen PKA-Bestandteilen den polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen
  2. das Schwermetall Bleischrot
  3. Arsen
  4. Antimon (krebserzeugende Substanz)
  5. Kupfer
  6. PVC
  7. persistente Chloraromaten
Ferner ist
  1. die Geräuschbelästigung der Anwohner, auch sonntags wird geschossen, nicht zumutbar,
  2. die Schießanlage Steinheim in keiner Weise abgeschlossen, irgendwie gesichert oder mit Warn- bzw. Hinweistafeln versehen und damit ein unvertretbares Gefahrenpotential.

Die mit Schrotgewehren beschossene Fläche hat eine Längen-Ausdehnung von bis zu 200 Metern. - Damit erfolgen in Steinheim Stoffeinträge auch auf Flächen außerhalb des ausgewiesenen Betriebsgrundstückes (siehe Lageplan).
Hier handelt es sich um land- und forstwirtschaftlich genutze Flächen, sowie das direkt an die Anlage angrenzende Naturschutzgebiet mit dem Fluß Niese und seinen Feuchtwiesen (Eigentümer der hier unmittelbaren beschossenen Fläche ist u.a. auch der Kreis Lippe mit dem Flurstück 87, Flur 7, Gemarkung Brakelsiek).
Die über diesen Fluss ausgeschwemmten Schwermetalle und Gifte gelangen nach wenigen Kilometern in den Stausee bei Schieder, aber auch in Trinkwasserversorgungsgebiete.
Über die am Beschußfeld angebauten landwirtschaftlichen Produkte und durch Nutzung beschossenen Flächen als Vieweide gelangen die Gifte zwangsläufig in die Nahrungskette.

Aus Umweltgesichtspunken entstehen folgende Forderungen:

Um weitere Gifteinträge zu unterbinden und Schadstoffeinträge auch außerhalb des Gebietes zu verhindern, ist die Schießanlage Steinhein sofort stillzulegen (Arbeitsgruppe der 49. Umweltministerkonferenz, 1998).

Das verseuchte Gelände um die Anlage herum ist entsprechend § 4 Abs. 3 BBodSchG zu sanieren. Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung der Altlast, sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen von Gewässern so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.

Die landwirtschaftliche Nutzung der betroffenen Flächen ist bis zur vollständigen Entsorgung aller Gifte zu untersagen.


"Kein Problem wird gelöst, wenn wir träge darauf warten, dass sich andere darum kümmern."
Martin Luther King

"Mir ist bewußt, dass mein Schießen auf einem Bleischrotschießstand (z. B. Schießanlage Steinheimer Wald) die Umwelt durch Gifteinträge unnötig verseucht und die Knallerei mit meiner Flinte Menschen belästigt. Daher möchte ich eigenverantwortlich handeln und nicht warten, bis staatliche Reglementierungen greifen, die mir mein Hobby in der jetzt von mir ausgeübten Form verbieten. Ich werde den Schießbetrieb hier einstellen (Selbstverzicht) und zukünftig verantwortungsvoll mit der Waffe umgehen."
Sebastian M. Höller, Oberforstrat

pdf file downloads zum Studieren:
  1. Bodenbelastungen auf Wurfscheibenschießplätzen in Schleswig-Holstein
  2. Kooperationsmodell Schießplätze Umweltverträglicher Betrieb von Wurfscheibenschießanlagen in Bayern [1] [2] [3] [4]
  3. Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
  4. Untersuchung der Bleiaufnahme bei kurzzeitigen Aufenthalten in Schießständen
  5. Informationen bei Lärmproblemen
  6. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
  7. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten.
  8. Bauen im Außenbereich (privilegiertes Bauvorhaben) BauGB § 35
  9. Einsicht und folgerichtiges Handeln in der Schweiz

Ergänzende Informationen über die besondere Gefährlichkeit dieses Schwermetalls Blei

Wildspezialitäten wie Fasan, Wildente oder Hase findet man in der kalten Jahreszeit häufig auf den Speisekarten. Denn bei den meisten Arten des so genannten Niederwilds sind es die Wintermonate, in denen die Jagd erlaubt ist. So manchem Feinschmecker verginge wahrscheinlich schnell der Appetit, wüsste er um die ungesunde Beigabe, die sich in seinem schmackhaften Wildgericht befinden könnte. Niederwild nämlich erlegt der Jäger mit Schrot - und der ist heute wie schon vor Jahrhunderten oft aus Blei. Das giftige Schwermetall findet sich später im Hasenbraten wieder, auch wenn man die winzigen Bleigeschosse so gut wie möglich aus dem Tier entfernt hat. Daneben kann das ausgewaschene Blei über das Grundwasser in die Nahrungskette des Menschen gelangen.

Tausende Tonnen Blei im Jahr

In anderen Ländern wie Kanada oder Dänemark ist die Jagd mit Bleischrot längst nicht mehr erlaubt. Schon seit Jahren empfehlen auch die deutschen Jagdverbände ihren Mitgliedern, auf das umweltschädliche Blei zu verzichten und auf Schrot aus Weicheisen oder Zink auszuweichen. Immerhin ist in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und seit Mitte November 2004 auch in Mecklenburg-Vorpommern die Jagd mit Bleischrot zumindest über Gewässern verboten. Damit soll verhindert werden, dass Enten beim Gründeln ins Wasser gefallene Schrotkörner heraufholen und fressen. Solche Tiere sterben schlimmstenfalls an Bleivergiftung. Trotzdem werden heute in Deutschland nach inoffiziellen Schätzungen noch bis zu 9.000 Tonnen Blei jährlich verschossen.

Ein Vielfaches des Grenzwertes

Die Auswirkungen von Blei-, Eisen- und Zinkschrot beim Schuss auf Niederwild haben Wissenschaftler der tierärztlichen Fakultät an der Universität München genauer untersucht. Für die Studie wurde das Fleisch der Tiere wie in der Küche üblich zubereitet, dann getrocknet und pulverisiert. Der Bleianteil lässt sich danach genau messen. Die Ergebnisse der Doktorarbeiten sind nicht erfreulich: Bereits drei Schrotkugeln im Tierkörper lassen den Bleigehalt im Fleisch auf das Dreihundertfache des Grenzwertes emporschnellen, der in frischem Geflügelfleisch zulässig ist. Diese EU-Grenzwerte gelten nur für Schlachtgeflügel und nicht für Wildtiere. Als "höchst kritisch" stufen die Wissenschaftler den Beschuss mit Bleischrot für den Verbraucherschutz dementsprechend ein.
Alternativen sind kaum gefragt.

Wissenschaftler und Naturschützer propagieren Geschosse aus Weicheisen und Zink als Alternativen zu Blei. Die wirken nur sehr schwach giftig, zudem dringen sie weniger tief in das Fleisch der Tiere ein. Sie bilden auch weniger Splitter und Abrieb als Bleischrot. Die meisten Jäger aber greifen immer noch zur altbewährten Munition. Ein Grund: Vor allem ältere, nicht für Weicheisenschrot zugelassene Flinten drohen sich zu verformen und dürfen deshalb nur für Blei verwendet werden. Außerdem haben Eisen- und Zinkschrot wegen ihres geringeren spezifischen Gewichtes schlechtere Flugeigenschaften als Bleischrot. Mehr Präzision ist also notwendig, um ein Ziel zu treffen. Auch die Kosten spielen eine Rolle: Bleischrotpatronen sind billiger als deren Alternativen. Die Gegner des Bleischrots hoffen nun, dass die Ergebnisse der Studien Einfluss auf die geplante Änderung des Bundesjagdgesetzes haben werden.

Die Bestandsaufnahme der Bodenbelastungen auf dem Schießstand Steinheim hat gezeigt, dass aufgrund des Eintrags an Bleischrot und steinkohlenpechhaltigen Wurfscheibenmaterials erhebliche Mengen vor allem an Blei und polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) im Erdboden vorhanden sind. Insbesondere das im Boden akkumulierte Blei beinhaltet hier langfristig ein erhebliches Gefährdungspotential für Mensch und Tier zumal die Verseuchung an einem Fluss mit den umgebenen Feuchtwiesen erfolgt ist und damit zwangsläufig Giftstoffe ausgeschwemmt und über das Grundwasser und den Fluss Niese in die Nahrungskette des Menschen gelangen.

Weblinks und zusätzliche Informationen
  1. Die Medizinischen Wirkungen von Blei(schrot) auf den Menschen
  2. Bleischrot und die Vergiftung der Natur
  3. Problematik und Aktionen: Bürgerinitiative gegen Schießlärm und Umweltverschmutzung
  4. Sanieren ist teuer, Verursacher melden sich zahlungsunfähig
  5. Datenerfassung in Steinheim: Verursacher sollen für Bodensanierung bezahlen.
  6. Bürger gegen Schießlärm und Umweltverschmutzung
  7. Bildinfo: Bleischrot Schießanlage Steinheim Westfalen
  8. Lageplan: Mitten im Naturschutzgebiet werden die Flächen verseucht.
  9. "Bodensanierung" am Ende zahlt der Steuerzahler
  10. Das wir teuer: Die Bodensanierung
  11. Ahlhorn ohne Schießlärm
Hintergrundinfos zum Thema Bleischrot gibt es beim

Landesbund für Vogelschutz in Bayern
Postfach 1380
91157 Hilpoltstein
Tel: 09174/4775-0 Fax: 09174/477575
www.lbv.de

Ökologischer Jagdverein
www.oejv.de/..
Stellungnahme zum Thema Bleischrot

Bayerischer Landesjagd-verband BJV
Hohenlindnerstr. 12
85622 Feldkirchen
Tel: 089 / 990 234-0
www.jagd-bayern.de

Infos zu Weicheisenschrot auch beim Hersteller: Dynamit Nobel
Kronacherstr. 63
90765 Fürth
Tel: 09 11 / 79 30-0


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