Bleischrot gehört NICHT in ein Naturschutzgebiet


Die Bleischrot-Schießanlage in Steinheim Westf. wird regelmäßig vom 'Jagd und Wurftaubenclub Steinheim e.V.' beschossen - das ist ein ständiger Eintrag von giftigen Schwermetallem in die Natur:

  1. Tonnen von Blei gelangten bisher in die Landschaft, zwangsläufig auch außerhalb der Steinheimer Bleischrot-Schießanlagenfläche in ein Natura 2000-Naturschutzgebiet.
  2. Damit das Grundwasser nicht weiter mit Giften verseucht wird, ist sofortige Sanierung der Böden nach dem Bundesbodenschutzgesetz erforderlich. (zuständig ist der Eigentümer, die Stadt Steinheim)
  3. Die Fläche der Bleischrot-Schießanlage ist zudem mit Unmengen von Abfall bespickt und muß gesäubert werden. (zuständig: Staatsanwaltschaft Paderborn)
  4. Die lautstarke Knallerei tyrannisiert die Menschen und ist eine unzulässige Geräuschbelästigung (Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach §26 BImSchG)
  5. Die Bleischrot-Schießanlage in Steinheim ist daher stillzulegen. (Quelle: Arbeitsgruppe der 49. Umweltministerkonferenz, 1998)
Fordern Sie die verantwortlichen im Folgenden aufgeführten Behörden auf, hier Zivilcourage zu zeigen und entsprechend bestehender Gesetze tätig zu werden!
Anzusprechen sind:
  1. Der Landrat des Kreises Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, +495271 9659201
  2. Herrn Jens Güthoff, Kreis Höxter, Kreispolizeibehörde Zimmer 307 Bismarckstr. 18, Tel.: +4952719621261, Fax: +4952719621297, ( j.guethoff@kreis-hoexter.de )
    http://www.kreis-hoexter.de/probuerger/public/produkt_detail.cfm?Produkt_ID=87
  3. die Stadt Steinheim, die als Eigentümerin der beschossenen und vergifteten Flächen für die Bodensanierungskosten aufzukommen hat, vertreten durch ihren Bürgermeister, Marktstr. 2, 32839 Steinheim, Telefon: +495233210
  4. den Forstmann a. D. Herrn Brand, 32816 Schieder-Glashätte, Im Grund 2, Tel.: +4952828811, Initiator und hauptverantwortlich für den aktiven Schießbetrieb,
  5. den für das Revier und das Geschehen im 'Steinheimer Wald' verantwortlichen Forstmann Herrn Blass, Forstamt Bad Driburg
  6. und den Kreis Lippe als Eigentümer der angrenzenden vom Bleischrot Schießstand Steinheim aus beschossenen Fläche (Flurstück 87, Flur 7, Gemarkung Brakelsiek) im Naturschutzgebiet.
Darüber hinaus macht es Sinn notwendige Anzeigen wegen Umweltverschmutzung NICHT beim Landrat des Kreises Höxter oder den hier untergeordneten Behörden, u.a. auch Polizei etc. einzureichen, sondern bei der Staatsanwaltschaft in Paderborn. Damit ist sichergestellt, dass diese Umweltvergehen tatsächlich verfolgt werden und nicht beim Kreis "auf besondere Anordnung" in den hier bei den Mitarbeitern wenig geschätzten "Gefälligkeits-Papierkorb" gelangen.

Bei allen Behörden des Kreises Höxter und den Politikern stößt man grundsätzlich auf Widerstand. Wie es scheint, sind den zuständigen Leuten dort die Hände gebunden. Waffenträger haben in Deutschland wohl eine sehr starke Lobby. So wundert es nicht, dass Angestellte des Amtes nicht in der Lage und vorbereitet sind, vernünftige und sachliche Argumente FÜR den WICHTIGEN Bleischrot-Schießbetrieb im Steinheimer Wald vorzutragen, noch können sie die Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit dieser Bleieinträge ins Naturschutzgebiet mit gesetzl. Vorschriften belegen.
Stattdessen versucht man völlig hilflos von üblichen Floskeln gebrauch zu machen und erklärt dem Bürger: "Sie sind der einzige Beschwerdeführer.. ." um dann schnell von den eigentlichen Problemen, der Bleieinträge in die Natur und der Knallerei, abzulenken: "Der Zaun um die Bleischrot-Schießanlage herum ist auch nicht mehr neu (In der Tat, es gibt auch keinen!)... " und gipfelt dann mit der 'fachkundigen' Feststellung: "Es gelangt kein Bleischrot in die Landschaft, denn es wird ja nur in einem Winkel von 7 Grad geschossen...". - Wir hören das übliche, fruchtlose "Geplänkel".
Diese jedermann einleuchtenden Argumente zeigen, wie bedeutungsvoll und wichtig der Schießbetrieb auf der Bleischrot-Schießanlage im Steinheimer Wald für unser aller Leben ist, ferner, wie bürgerfreundlich die Kreisbehörde vorgetragende Beschwerden handhabt.

Die im Feb. 2007 amtlich durchgeführten Bodenentnahmen zum Zwecke der Analyse, die unweit von der mit Bleischrot beschossenen Fläche der Bleischrot-Schießanlage entnommen wurden, zeigen eine fragliche Handlungsweise. Die vom Gesetz vorgeschriebenen Bodenproben durch die beaufsichtigende Behörde sollen bekanntlich den Verseuchungsgrad der beschossenen Fläche auf der Bleischrot-Schießanlage darstellen, NICHT aber den Zustand des entnommenen Waldbodens irgendwo im Steinheimer Wald.
luci

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht. (Berthold Brecht)

Diese Seite ist eine rein private Website einer geschlossenen Arbeits- und Benutzergruppe unter der Federführung von J. D. Lynn, Fürstenallee 5, 33102 Paderborn. Wir möchten am Beispiel der Bleischrot-Schießanlage im Steinheimer Wald aufgezeigen, welche gravierenden Umweltverseuchungen trotz strenger Umweltgesetze sogar unter den Augen der zuständigen Behörden u.a. auch Forstamt, Polizei etc. heute in Deutschland noch möglich sind.
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